Wozu braucht es aber die formalen Begriffe „autolog" und „heterolog", die ja auch ein selbstbezügliches Moment enthalten? Hier gelangt man zu einer Perspektive, die ich bisher vernachlässigt habe, um wie üblich diese Antinomie auf ihre Pointe hin zu bringen. Es gibt tatsächlich einen Unterschied zwischen der „selbstbezüglichen Klasse" und einer „autologen Eigenschaft", und der hängt damit zusammen, dass hier der semantische Zeichen-Bedeutung-Bezug mitspielt.
Die formalsemantischen Begriffe „autolog" und „heterolog" beziehen sich - in einer Variante! - auf die Art des Bezuges zwischen einem Ausdruck als Zeichen und einem Ausdruck als Symbol. D.h.: bedeutet ein Ausdruck als Symbol eine Eigenschaft „F", die derselbe Ausdruck als Zeichen hat, dann ist er autolog: die Eigenschaft „F" ist dabei eine zufällige, eigentliche Eigenschaft (bspw. im Falle von „dreisilbig") ich bezeichne dies als „autolog-1".
Die Frage ist aber: Gibt es eine „Autologie-2", die darin besteht, dass ein Ausdruck als Symbol eine Eigenschaft „F'„ bezeichnet, die dem Ausdruck auch als Symbol zukommt? Die Eigenschaft „F'„ wäre in diesem Fall die Eigenschaft eines Symbols, also eine formale Eigenschaft. Die Frage nach der Berechtigung für die Annahme eines formalen Begriffes „autolog-2" ist dieselbe wie jene nach der Berechtigung des formalen Begriffes der „selbstbezügliche Klasse".
Zuvor aber: Wie verhalten sich diese beiden Arten von „Autologie" im Hinblick auf die Grelling-Antinomie? Legt man „autolog-1" zugrunde, dann müsste man die Sätze (3) bis (6) wie folgt modifizieren (steht ein Ausdruck als Zeichen, dann steht er unter einfachen Anführungszeichen, steht er als Symbol, dann nicht):
(3'): Ase ε Ka ↔ ‚Ase' ε Ase
(4'): As ε Kh ↔ ¬ ('Ase' ε Ase)
Der Definition (3') gehorcht z.B. „dreisilbig": „'dreisilbig ist autolog, weil 'dreisilbig' als Zeichen selbst dreisilbig ist.