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2.2 Wesentliche und zufällige Züge des Satzes - formale und eigentliche Eigenschaften des Satzes

2.2 Wesentliche und zufällige Züge des Satzes - formale und eigentliche Eigenschaften des Satzes

S. 3

Worum kann es gehen, wenn man über einen Satz bzw. über Sprache spricht? Es gibt eine indirekte Antwort im Traktat:

TLP-3.34 Der Satz besitzt wesentliche und zufällige Züge. Zufällig sind jene Züge, die von der besonderen Art der Hervorbringung des Satzzeichens herrühren. Wesentlich diejenigen, welche allein den Satz befähigen, seinen Sinn auszudrücken

Diese Unterscheidung zwischen wesentlichen und zufälligen Zügen des Satzes bzw. der Sprache allgemein ist nützlicherweise zu sehen im Zusammenhang mit anderen Unterscheidungen im Traktat

Erstens mit der Unterscheidung zwischen einer „wesentlichen" und einer „zufälligen Allgemeinheit": aus TLP-6.1231 und TLP-6.1232 geht hervor, dass ein logischer Satz - gemeint ist ein Satz der Logik - wesentlich allgemeingültig ist, im Gegensatz zum Satz „Alle Menschen sind sterblich", der nur zufällig allgemeingültig ist: solche zufälligen Allgemeinheitsbereiche lassen sich als Klassen ausdrücken, die als Elemente alle Gegenstände mit einer bestimmten zufälligen Eigenschaft enthalten. In TLP-6.031 wird gesagt, „dass die Allgemeinheit, welche wir in der Mathematik brauchen, nicht die zufällige ist", dass deshalb „die Theorie der Klassen...in der Mathematik ganz überflüssig ist" - daraus geht u.a. hervor, dass das Klasse-Element-schema zur Bezeichnung einer zufällig-allgemeinen Eigenschaft dient, aber nicht zur Bezeichnung einer wesentlich-allgemeinen Eigenschaft (um solche geht es ja in der Mathematik) gebraucht werden kann. Im Rückblick auf TLP-3.34: alle zufällig-allgemeinen Züge der Sprache sind zufällig-allgemeingültig, alle wesentlichen Züge sind wesentlich-allgemeingültig.

Das wird auch in der zweiten hier interessanten Unterscheidung zwischen „Zeichen" und „Symbol" bzw. zwischen 'Satzzeichen" und „Satz als Symbol" offenbar. Das erste Distinktum (Zeichen bzw. Satzzeichen) ist jeweils das „sinnlich Wahrnehmbare" des zweiten (des Symboles) (vgl. TLP-3.1, TLP-5.32). Dieser sinnlich wahrnehmbare Charakter kann offensichtlich verschiedenartig sein: ein Satz kann sinnlich wahrnehmbar sein als „Laut- oder Schriftzeichen" (TLP-3.321) Ein jedes Satzzeichen ist eine Tatsache (auch ein einfaches Zeichen) und als solche zufällig und willkürlich: über das Satzzeichen als Tatsache spricht man u.a. auch, wenn man über Sprache spricht und - um es gleich vorwegzunehmen nur über diese insofern zufälligen Züge der Sprache kann man Traktat-gemäß sinnvoll sprechen. Das hängt damit zusammen, dass man die zufälligen Züge der Sprache als zufällige Eigenschaften einer bestimmten Klasse von Satzzeichen, Zeichen usw. definieren kann.