Ludwig Wittgenstein
S. 40

Die Autarkie des Satzsinnes als Unabhängigkeit von Tatsachen überträgt sich auf die Autarkie der Sinntheorie als Unabhängigkeit von Ontologie bzw. Epistemologie: ontologische bzw. epistemologische Begriffe sind Verlängerungen von formalsprachlichen Begriffen unter dem Gesichtspunkt des durch den Satz dargestellten Sachverhaltes bzw. unter dem Gesichtspunkt des Gedankens, der diesen Sachverhalt denkt; m.a.W.: ontologische Eigenschaften sind formale Eigenschaften des Sachverhaltes, analog den formalen Eigenschaften des Satzes, der diesen darstellt, - epistemologische Eigenschaften sind formale Eigenschaften des Gedankens, analog den formalen Eigenschaften des Satzes, der diesen ausdrückt. „Substanz" und „Subjekt" stehen jedoch jenseits dieses sinntheoretisch-ontologisch-epistemologischen Entsprechungsgefüges: obwohl im TLP besonders die „Substanz" in einer scheinbar ontologischen Redeweise präsentiert wird (weniger das „Subjekt", es wird sogar als „philosophisches Subjekt" dezidiert aus der Epistemologie herausgenommen), sind beide „transzendent", kein Teil der Welt (vgl. TLP-5.641), sondern Grenzen der Welt (vgl. TLP-5.632): sie sind gleichsam der „Aufhänger" bzw. „Träger" der formalen Eigenschaften („Bedingungen der Möglichkeit") des sinnvollen Satzes, des Namens und der logischen Form einerseits und der Anwendung des Satzes andererseits - mithin spekulative Endpunkte der Sinntheorie.