Ludwig Wittgenstein
S. 66

Ein allgemeines Manco dieser Rekonstruktion ist, dass der Unterschied zwischen interner und externer Eigenschaft, Bestimmbarkeit und Bestimmung nivelliert wird: dem zugrunde liegt die eine inadäquate Interpretation der Form als „prädikativer Bestimmung" und des Inhalts als „Erfüllung einer Form", was zu einer Reihe von Inkonsistenzen mit dem TLP führt (im Folgenden wird deshalb der inkorrekte Gebrauch von „Form" und „Inhalt" bei Hülser in Anführungszeichen gesetzt). (1) Bzgl. der „Form" des Gegenstandes: die Formulierung, dass die „Form" eines Gegenstandes „notwendig erfüllt" ist, da der Gegenstand notwendig „bestehe", übersieht z.B. TLP-2.0141, wonach die Form des Gegenstandes „die Möglichkeit seines Vorkommens in Sachverhalten" ist, nicht aber die jeweiligen Vorkommnisse in Sachverhalten. (2) Die Rede von der „Erfüllung einer Form durch einen Inhalt" ist nicht nur nirgends im TLP belegbar, sondern auch noch missverständlich. Hülser spricht von „notwendig" oder „direkt erfüllt" im Zusammenhang mit dem Gegenstand, von „indirekt" erfüllt im Zusammenhang mit dem Satz, was zur absurden Konsequenz führt, dass die Erfüllung der Gegenstands-"Form" gleichgesetzt wird mit der wahren indirekten Erfüllung des Satzes: der Gegenstand besteht und der Sachverhalt besteht. Gegen diese Auffassung sind dieselben Einwände zu richten wie gegen die Interpretation von Keyt (vgl. Kap. 1.1): denn die „Gegebenheit" von Gegenständen ist nicht dieselbe wie die von Tatsachen: der Inhalt des Namens ist nicht eine „erfüllte Form", sondern „gegeben" in der Zuordnung eines Zeichens zu einem Referenzpunkt. (3) Wenn der Gegenstand die durch einen „Inhalt" direkt erfüllte „Form" ist, auf welche im Satz die „Form" eines Funktionszeichens bezogen wird, dann fällt ein wichtiges Moment unter den Tisch: dann könnte ein Gegenstand durch jede „Form" bestimmt werden, dann wäre ihm die Kompetenz genommen, sich autark bzgl. seiner syntaktischen Anwendung zu verhalten, dann ist der Sinn-syntaktisch wieder in der Schwebe, die autark regulierte Interdependenz zwischen Gegenstand und zulässiger Bestimmung ist gestört. Damit hängt auch der nächste Einwand zusammen. (4) Hülser muss dem Satz „Fa" zwei „Formen" unterstellen, die notwendig durch einen „Inhalt" erfüllte „Form" des Gegenstandes a und die auf diesen „Inhalt" bezogene (als erfüllt behauptete) „Form" des Funktionszeichens. Tatsächlich gibt es aber in „Fa" nur eine Form und zwar die Form (Bestimmbarkeit) des Gegenstandes a, welche die Bestimmung F ermöglicht. (5) Genau wie der Sinn-syntaktisch bleibt auch der Sinn-semantisch in der Schwebe: wie ist es gewährleistet, dass die „Form" des Gegenstandes notwendig durch einen „Inhalt" erfüllt ist, wenn die „Form" die prädikative Bestimmung meint und diese nur als Satz auftreten kann? Hier ist der wesentliche Unterschied zwischen Namen und Kennzeichnung verwischt. (6) Mit der Nivellierung von Form und Bestimmung, Inhalt und Tatsache wird gleichzeitig der Gegenstand als formaler Begriff114 und mithin als Resultat einer Formalisierung begraben.


114 Seltsamerweise interpretiert Hülser zuvor (ebd., S. 106) die Form des Gegenstandes als formalen Begriff, berücksichtigt jedoch diesen Aspekt leider nicht in diesem Zusammenhang.