Ludwig Wittgenstein
S. 64

Wären aber gemäß (1) die Ausdrücke des Satzes nur Namen, so wäre der Satz ein zusammengesetzter Name: damit wäre gegen Wittgensteins klar ausgesprochene Intention der Unterschied zwischen Namen und Satz wieder aufgehoben (vgl. TLP-3.143), der Satz wäre ein „Wörtergemisch" (TLP-3.141). Das Satzzeichen ist aber eine Tatsache, nämlich die: „dass sich seine Elemente, die Wörter, in ihm auf bestimmte Art und Weise zueinander verhalten." (TLP-3.14) Denn (TLP-3.142:) „Nur Tatsachen können einen Sinn ausdrücken, eine Klasse von Namen kann es nicht." Illustrabel ist das Wesen des Satzzeichens bspw. durch die Tatsache einer Anordnung von „räumlichen Gegenständen (etwa Tischen, Stühlen, Büchern)", die „gegenseitige räumliche Lage dieser Dinge drückt dann den Sinn des Satzes aus." (TLP-3.1431) Deshalb muss auch die Redeweise des Name-Gegenstand Bezuges im Falle des prinzipiell andersartigen Satz-Sachverhalt Bezuges revidiert werden: diese Revision nimmt der vielfach anders interpretierte Satz TLP- TLP-3.1432 vor: „Nicht: 'Das komplexe Zeichen >aRb< sagt, dass a in der Beziehung R zu b steht', sondern: Daß 'a' in einer gewissen Beziehung R zu ∨ steht, sagt, dass aRb."

Wenn aber gemäß (2) auch Funktionszeichen angenommen werden müssen, und der Satz als „Funktion der Namen" zu schreiben ist als „Fx" oder „Φ (x,y)" (vgl. TLP-4.24), welchen Status hat dann das Funktionszeichen? Diesbezüglich hat sich eine rege Diskussion entzündet, es wurden zwei Positionen entwickelt, die sich im Rahmen des Universalienproblemes bewegen und auf der dabei stillschweigenden Voraussetzung beruhen, dass überhaupt bzgl. der Designata von Namen und Funktionszeichen die Frage der Existenz gestellt werden kann, oder enger gefasst: dass überhaupt die Bedeutung des Namens eine existierende Entität sei. Als begriffsrealistisch wäre der TLP zu sehen, wenn Attribute nicht Gegenstände sind, aber dennoch ontologisch gegeben. Nominalistisch hingegen, wenn auch die Attribute Gegenstände sind bzw. aus dem Satz als unwesentliche Ausdrücke eliminiert werden können. Als Hauptargument gegen eine am Universalienstreit orientierte Diskussion der Satzbestandteile des TLP-Konzeptes ist anzuführen, dass dabei die im System des TLP zentrale These, wonach Satzbestandteile (Ausdrücke) nur im Satz Bedeutung haben (vgl. TLP-3.3, TLP-3.314, TLP-4.23) unterschlagen wird bzw. unerklärt bleibt und mit der Universaliendiskussion prinzipiell unvereinbar ist, da diese sozusagen nach einem Baukastenprinzip operiert, wonach einzelne, isolable, per se bedeutungstragende sprachliche Einheiten (Namen und Prädikate) zu einem Satz zusammengesetzt werden: insofern und weil es bereits neuartige Interpretationsansätze gibt107, soll die unter diesen Voraussetzungen stehende Diskussion des Problems der Satzbestandeile unberücksichtigt bleiben.


107 Vgl. bspw. Lorenz (l970), Hülser (1969), Wallner (1983a)