Insofern ist die Bipolarität eine Konsequenz der Autarkie des Sinnes oder: die einzige Möglichkeit, wie ein autark dargestellter Sinn im Hinblick auf seine beanspruchte Wahrheit auftreten kann. - Demnach ist z.B. Hülser darin nicht zuzustimmen, dass die Bipolarität im TLP aus der Verständigungsfunktion der Sätze abgeleitet sei, wonach nur ein bipolarer Satz verständigungsdienlich sein könne, da nur ein solcher eine neue Information mitteilen könne.140 M.E. verhält es sich genau umgekehrt: ein Satz teilt wesentlich einen neuen Sinn mit - „neu" im Sinne autarken (also unabhängig von bestehenden Sachverhalten), wahren Sätzen): eine autarke neue Information muss, soll sie nicht ganz an der Wirklichkeit vorbeizielen, von der Bestimmbarkeit des Gegenstandes ausgehen: da diese nur den Sinn fixiert (nicht die Wahrheit), ist ein autarker neuer Satz naturgemäß auch bipolar.
Im Verhältnis Sinn-Wahrheit gibt es neben der Autarkie (der von Wahrheit unabhängige Sinn) und der Bipolarität (der wesentlich wahr-falsche Sinn) noch zwei weitere Aspekte: (3) der im Hinblick auf seinen Wahrheitsanspruch behauptete Sinn und (4) der im Hinblick auf seinen Wahrheitsanspruch mit der Wirklichkeit „verglichene" (vgl. TLP-2.223, TLP-4.05) Sinn. Die Kernthese von Aspekt (4) ist, dass der negative Satz „¬ p" durch dieselbe Tatsache falsifiziert (bzw. verifiziert) wird, durch die der positive Satz „p" verifiziert (bzw. falsifiziert) wird: den Sätzen „p" und „¬ p" entspricht „eine und dieselbe Wirklichkeit" (TLP-4.0621). Ebenso wird ein zusammengesetzter Satz verifiziert bzw. falsifiziert durch jene Tatsachen, die seinen Teilsätzen entsprechen: „Das, was zusammengesetzten Sätzen in der Wirklichkeit entspricht, kann niemals über das hinausgehen, was den jeweils zugehörigen Atomsätzen entspricht. Molekularsätze enthalten nichts, was nicht schon in ihren Atomen enthalten wäre; sie vermehren nicht den sachlichen Mitteilungswert, der in ihren Atomen enthalten ist. Das einzig Wesentliche an molekularen Funktionen ist ihr W-F (wahr-falsch)-Schema, d.h. die Angabe aller Fälle, in denen sie wahr, und der Fälle, in denen sie falsch sind)." (NL, S. 206)
Aspekt (3) wird im TLP vielfältiger Weise problematisiert und erörtert in den Satzpassagen TLP-4.1 bis TLP-4.53 (der Satz als Ausdruck seiner Wahrheitsbedingungen), in TLP-5 bis TLP-6 (der Satz als Wahrheitsfunktion), als solcher nur adäquat darstellbar als Resultat einer Wahrheitsoperation, deren allgemeine Form zugleich die allgemeine Form des Satzes ist).