Ludwig Wittgenstein
S. 79

Prinzipiell zur folgenden Interpretation des TLP-"Gegenstandes": als dafür entscheidend sehe ich dessen argumentativen Kontext (und dieser ist ausschließlich sinntheoretischer Natur); sekundär interessant für illustrative Zwecke sind die metaphorischen Kontexte (so hat z.B. das über Valenzen qua Konfigurationsmöglichkeiten verfügende Atom in der Tat eine gewisse metaphorische Affinität zum TLP- GEGENSTAND). Entschieden bestritten werden muss deswegen die Auffassung von Ulrich Majer, wonach der „ontologische" Anfang des TLP nichts anderes sei „als eine Verallgemeinerung der 'Ontologie', wie Hertz sie in den 'Prinzipien der Mechanik' darlegt: die Gegenstände qua Substanzen entsprechen den Hertzschen 'Massenteilchen'."130 Hier wird ein Kontext, der als metaphorischer durchaus seine Plausibilität hat, als argumentativer genommen und verabsolutiert - im folgenden wird demgegenüber gezeigt, dass das Konzept des TLP-GEGENSTANDES wesentlich an einem sinntheoretischen Leitfaden entwickelt ist, weil nur der sinntheoretische Kontext eine argumentativ stichhaltige Darlegung dieses Konzepts ermöglicht.

Entsprechend den beiden „ontologischen" Schichten des TLP ist auch ein zweideutiger Gegenstandsbegriff des TLP anzunehmen: der GEGENSTAND (groß) als Bedingung der Möglichkeit des Satzes und der Gegenstand (klein) als der bestimmte (bzw. zu bestimmende oder überhaupt bestimmbare) Referenzpunkt des Satzes. Dabei kann man von folgender Gleichung ausgehen: „bestimmbarer Gegenstand" - „GEGENSTAND" - im Gegensatz dazu „bestimmter Gegenstand" = „Sachverhalt bzw. Tatsache". Während der Gegenstand nur als bestimmter verfügbar ist (d.h. als Sachverhalt), ist der GEGENSTAND verfügbar als der bestimmbare Gegenstand (als Formalisierungsderivat).

Die Zweideutigkeit des „Gegenstandes" zeigt sich z.B. in T-2.0122:131 „Das DING ist selbständig, insofern ES in allen möglichen Sachverhalten vorkommen kann, aber diese Form der Selbständigkeit ist [bezogen auf das Ding] eine Form des Zusammenhanges mit dem Sachverhalt, eine Form der Unselbständigkeit." Das DING als Formalisierungsderivat, als Bedeutung des Namens, enthält selbst (autark) die Möglichkeiten seines Vorkommens in Sachverhalten (vgl. TLP-2.014); das Ding als das bestimmte Ding ist wesentlich Bestandteil eines Sachverhaltes (vgl. TLP-2.011), insofern unselbständig. Das DING ist die Bedeutung einer Satzvariable (des Namens), das Ding ist nichts jenseits seiner Bestimmung.


130 Majer(l95), S. 61
131 In der Zitation von T- oder TB-Stellen wird im folgenden „Gegenstand" entsprechend entweder groß oder klein geschrieben