Sind also mit Bestandteilen des Satzes (1) nur Namen gemeint oder (2) auch Funktionszeichen, bzw.: sind beide für den Sinn des Satzes wesentliche Ausdrücke?106 Wo der Satz im TLP als zusammengesetzte Einheit definiert wird, werden gemäß (1) als Bestandteile nur Namen angeführt: der Satz ist „die Konfiguration der einfachen Zeichen" (TLP-3.21), die Verbindung von Namen (vgl. TLP-4.0311), ein „Zusammenhang, eine Verkettung von Namen" (TLP-4.22, vgl. auch TLP-4.221), „eine Funktion der Namen" (TLP-4.24), kurz: „Der Elementarsatz besteht aus Namen." (TLP-5.55) Andererseits tauchen dort, wo die graphische Gestalt des Satzzeichens dargestellt wird, auch gemäß (2) Zeichen für Prädikate und Relationen (also Funktionszeichen) auf. Diese scheinbare Ungereimtheit zeigt sich sehr deutlich in TLP-4.24: „Die Namen sind die einfachen Symbole, ich deute sie durch einzelnen Buchstaben (Y, 'y', 'z') an. Den Elementarsatz schreibe ich als Funktion der Namen in der Form: 'fx', 'Φ(x,y)', etc." Einerseits besteht der Satz aus Namen, insofern ist er eine „Funktion" der Namen - andererseits muss im Satzzeichen auch eine Verbindung der Namen durch ein Funktionszeichen ausgedrückt werden, also „f-", „Φ(--)" (vgl. auch TLP-5.5261, TLP-5.531ff.). Insofern heißt es: „Wo Zusammengesetztheit ist, da ist auch Argument und Funktion..." (TLP-5.47)
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Als Spezialproblem in diesem Zusammenhang wurde auch die Frage diskutiert, warum das Satzzeichen (die abbildende Tatsache) immer ein Element (und zwar das Funktionszeichen) mehr enthält als die abgebildete Tatsache: vgl. O'Shaugnessy (1966), S. 117, dazu dann Evans (1966), Copi (1966), Anscombe (1966).
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