Ludwig Wittgenstein
S. 68

Ein Ausdruck kann aus dem Satzganzen nur dadurch abgehoben werden, indem ein Bestandteil des Satzes formalisiert, in eine Variable verwandelt wird (vgl. TLP-3.315 und Kap. 1.01). Das Ergebnis der Formalisierung eines Satzes ist ein unvollständiger Ausdruck, der kein Satz mehr ist, aber auch kein Name oder Prädikat im traditionellen Sinn: seine Bedeutung ist eine formale Klasse von Sätzen, „welche sämtlich Werte des so entstandenen variablen Satzes sind." (TLP-3.315) Die Probleme bzgl. Zusammensetzung des Satzes, bzgl. Abhebbarkeit, Kategorisierung, Bedeutungserklärung und -analyse der Satzbestandteile finden eine Lösung im Konzept der Formalisierung und Entformalisierung. Alle Ausdrücke sind als solche (und d.h. sowohl was ihren Beitrag zum Sinn des Satzes betrifft als auch bzgl. ihres Status als Instanzen von sinntheoretischen Begriffen wie „Name", „Funktion") nur fassbar durch Formalisierung. Eine Diskussion über Ausdrücke als Satzbestandteile kann sich nur auf durch Formalisierung gewonnene, vom Satz insofern abgehobene Satzvariablen beziehen.