Ludwig Wittgenstein
S. 202

Allerdings scheint es Wittgenstein im TLP für überflüssig befunden zu haben, das System der möglichen internen Relationen in extenso - über die Beispiele und Andeutungen in TLP-6.1201 und TLP-6.1221 hinaus - auszuarbeiten. Dementsprechend vage ist auch seine Terminologie. Es wäre naheliegend, das Logikkonzept des TLP eingehender zu illustrieren unter Zuhilfenahme der üblichen Begriffe für interne Relationen zwischen Sätzen. Als relevant erweisen sich folgende interne Relationen: (1) ergeben zwei sinnvolle Sätze „A" und „B" in der Verbindung „¬ (A ↔ B)" eine Tautologie, so stehen sie in der internen Relation der kontradiktorischen Opposition, der eine verneint (widerspricht) den (dem) anderen (vgl. TLP-5.1241, TLP-5.513); (2) ergeben sie in der Verbindung „¬ (A ∧ B)" eine Tautologie, so stehen sie in konträrer Opposition, sie sind einander entgegengesetzt (vgl. TLP-5.1241), es gibt keinen sinnvollen Satz, aus dem beide folgen (vgl. ebd.), sie haben nichts miteinander gemein (vgl. TLP-5.513); (3) ergeben sie in der Verbindung „A → B" eine Tautologie, so stehen sie in Subalternation, B folgt aus A (vgl. TLP-5.121), A bejaht B (vgl. TLP-5.124); (4) ergeben sie in der Verbindung „A ∨ B" eine Tautologie, so stehen sie in subkonträrer Opposition (in Disjunktion); (5) ergeben sie in der Verbindung „A ↔ B" eine Tautologie, so sind sie logisch äquivalent, „ein und derselbe Satz" (TLP-5.141).

Man kann für alle, z.B. aus den Teilsätzen „p" und „q" bestehenden sinnvollen und sinnlosen 16 Sätze eine Tabelle aufstellen, aus der die interne Relation zwischen einem jeden Satz und einem jeden anderen zu entnehmen ist. Dabei wären 16 hoch 2 = 256 Kombinationen von Sätzen (Wahrheitsbedingungen, Operationsschemata) zu berücksichtigen. 24 Kombinationen lassen sich weder auf eine Tautologie noch auf eine Kontradiktion reduzieren, da es sich dabei um die Wahrheitsbedingungen der Teilsätze „p" und „q" selbst handelt, welche hier als Elementarsätze fungieren und demnach vollständig unabhängig sein müssen: z.B. (WFWF) = „p" und (WWFF) = „q".301


301 Zwischen Elementarsätzen kann T-gemäß weder Widerspruch (vgl. 4.211) noch Äquivalenz (sonst wären sie ein und derselbe Elementarsatz) noch eine Folgebeziehung bestehen (vgl. 5.134), ebenso nicht zwischen den von ihnen dargestellten Sachverhalten (vgl. 2.062), Sachverhalte sind "voneinander unabhängig" (2.061). - Jedoch macht das Etikett "unabhängig" Schwierigkeiten, wenn man folgenden T-Satz miteinbezieht: "Sätze, welche keine Wahrheitsargumente gemein haben, nennen wir voneinander unabhängig. Zwei Elementarsätze geben einander die Wahrscheinlichkeit 1/2." (5.152) Besagt "unabhängig" einerseits keine Wahrheitsargumente gemein haben, also in konträrer Opposition stehen, "entgegengesetzt" (5.1241) sein - [z.B. stehen "p & q" und "-.p & q" in konträrer Opposition, da sich in ihren Wahrheitsbedingungen (WFFF) und (FWFF) keine gemeinsamen Wahrheitsgründe erkennen lassen) - so können andererseits zwei Elementarsätze nicht "unabhängig" im Sinne von T-5.152 sein, da sie ja einen gemeinsamen Wahrheitsgrund haben [z.B. haben "p" (WFWF) und "q" (WWFF) in der ersten Stelle ihres Operationsschemas beide ein "W"]. Insofern scheint der terminus "unabhängig" in T-2.061 und T-5.151 verschiedene Bedeutung zu haben: bzgl. der Elementarsätze meint "unabhängig" ganz einfach die Tatsache, dass es zwischen zwei Elementarsätzen keine Verbindung gibt, die tautologisch ist, d demnach keine interne Relation; "unabhängig" in der zweiten Bedeutung meint die interne Relation der konträren Opposition, der Entgegengesetztheit. [Bzgl. der Unklarheit Wittgensteins in der Verwendung von "Unabhängigkeit" vgl. auch Wright(l), S. 146ff.]