← Ludwig Wittgenstein
↩ Zurück zu PU
Philosophische Untersuchungen
202.

Darum ist ›der Regel folgen‹ eine Praxis. Und der Regel zu folgen glauben ist nicht: der Regel folgen. Und darum kann man nicht der Regel ›privatim‹ folgen, weil sonst der Regel zu folgen glauben dasselbe wäre, wie der Regel folgen.

🤖 Claude-Analyse 29.09.2026 10:29

# Analyse PU §202

Diese Stelle bildet den Höhepunkt des sogenannten Regelfolgen-Paradoxons, das Wittgenstein in §§ 185–242 entwickelt.

Kernaussage: Regelfolgen ist keine private, mentale Angelegenheit, sondern eine Praxis – eine öffentlich verankerte, in sozialen Kontexten eingebettete Handlungsweise.

Philosophische Bedeutung:

1. Kritik am Mentalismus: Wittgenstein wendet sich gegen die Vorstellung, dass ein innerer Akt (eine mentale Regel-Interpretation) hinreicht, um Regelfolgen zu konstituieren. Ein solcher innerer Zustand könnte beliebig gedeutet werden – ohne äußeres Korrektiv gäbe es keinen Unterschied zwischen richtigem und scheinbarem Regelfolgen.

2. Das Privatsprachenargument: Die Unmöglichkeit, "privatim" einer Regel zu folgen, verbindet sich direkt mit Wittgensteins Ablehnung einer Privatsprache (§§ 243ff.). Ohne intersubjektive Kriterien kann niemand zwischen "ich folge der Regel" und "ich glaube, ich folge der Regel" unterscheiden.

3. Normativität durch Praxis: Regeln erhalten ihre Bedeutung nur durch geteilte Gebrauchsweisen, Korrekturmöglichkeiten und Übereinstimmung in einer Lebensform (vgl. § 241f.). Bedeutung ist somit wesentlich sozial und praxisbasiert, nicht introspektiv verifizierbar.

Nur angemeldete Nutzer:innen können neue KI-Analysen anfordern. Anmelden